Die Abspaltung des Donbass von der Ukraine war kein Verstoss gegen das Völkerrecht
15. Juli 2022 Autor: David C. Hendrickson, übernommen mit freundlicher Genehmigung von GlobalBridge
18. Juli 2022
Willy Wahl
84-102 Minuten
«Die Menschen in den westlichen und zentralen Regionen der Ukraine unterstützten die neue revolutionäre Regierung in Kiew, die nun fest bei den Westmächten verankert ist, während eine entschiedene Mehrheit der Menschen auf der Krim und im Donbass für Selbstbestimmung eintrat – d.h. nicht von Kiew regiert werden wollte – und dafür Schutz suchte bei Russland. Hatten sie das Recht, dies zu tun? Die Logik des Gesetzes diktiert, dass sie es hatten. Dieses Recht war durch die vorherige Aufhebung der Verfassung auf sie übergegangen.»
Wer sich dafür interessiert, wie der Experte David C. Hendrickson in dieser ausserordentlich wichtigen Frage zu diesem Schluss kommt, der lese in der hier folgenden Übersetzung seiner Analyse zumindest die von uns fett gesetzten Sätze, vielleicht auch noch die von uns kursiv gesetzten Stellen, oder eben – am besten natürlich – den ganzen Text. Siehe am Ende des Beitrags die Verlinkung auf den ganzen Text in Deutsch inklusive die 52 Fussnoten und die Verlinkung auf das Original in englischer Sprache, ebenfalls inklusive der Fussnoten. (cm)
Und hier also die Übersetzung der Analyse von David C. Hendrickson:
Die Art und Weise, wie Kommentatoren die rechtlichen Streitfragen angehen, die durch Russlands Krieg in der Ukraine aufgeworfen werden, ist dem Problem nicht angemessen. Westliche Führer haben dabei ausschließlich die Verletzung der territorialen Integrität der Ukraine durch Russland im Blick, sowohl für die Geschehnisse von 2014 wie auch für jene von 2022. Mit territorialer Integrität ist das Prinzip gemeint, dass jeder Staat das Recht hat, sich in seinen eigenen Grenzen gegen Aggression von aussen zu verteidigen. Zweifellos ist das ein wichtiger Grundsatz des Völkerrechts. Er macht die Invasion oder Besetzung des Gebietes eines anderen Staates ausdrücklich zum unrechtmässigen Akt. Aber dieser Grundsatz allein durchdringt nicht entscheidend die genannten rechtlichen Fragen, weil seine Gewichtung neben anderen wichtigen Grundsätzen im Völkerrecht bewertet werden muss, insbesondere neben dem Recht auf Revolution und auf nationale Selbstbestimmung. (…)
Zum Autor: https://davidhendrickson.org/